
Die Niedersächsische Landesregierung will das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) ändern. Verfahren sollen einfacher, schneller und günstiger werden. Unter anderem sollen unter § 13 „Erdarbeiten“ nur noch Beauflagungen für die im Verzeichnis aufgeführten Kulturdenkmäler durchgeführt werden. Praktisch bedeutet das: In der Liste der Kulturdenkmale sind bisher nur Grabhügel, Wallburgen, Steinmale, Landwehren, Wurten, Altdeiche und obertätig nicht mehr sichtbare Befestigungen eingetragen.
Die Aufnahme der Bodendenkmale wie vorgeschichtliche Siedlungen, Gräberfelder, Erdwerke und Wüstungen steht noch aus. Es liegt zudem in der Natur der Sache, dass uns viele der Bodendenkmale noch nicht bekannt sind. Sollte der Entwurf des neuen Denkmalschutzgesetztes wie geplant umgesetzt werden, wird es zukünftig für die archäologischen Fundstellen zumeist keine Beauflagung mehr im Genehmigungsverfahren geben. Das ist kein Denkmalschutz! Bitte nehmen Sie an der Petition online teil und helfen Sie, unser archäologisches Kulturgut zu retten.