Sondengänger Zertifizierung

Seit der Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz von 2011 ist nach §12 NDSchG das Suchen mit technischen Hilfsmitteln genehmigungspflichtig.

Auszug §12 NDSchG: „Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde „

Bevor Ihr mit der Metallsonde loslaufen könnt, gibt es einiges zu beachten. Am besten geht man in folgender Reihenfolge vor:

  1. Nehmt zuerst Kontakt zu einer Unteren Denkmalschutbehörde/Kommunalarchäologie oder einem Regionalreferat des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) auf.
  2. Die Anmeldung zu einem Sondengängerkurs des NLD erfolgt über eine der 101 Unteren Denkmalschutzbehörden (UDSchB). Die UDSchB meldet Euch dann beim NLD für einen Kurs an.
  3. Für den Kurs erhaltet Ihr einen Termin vom NLD. Die Kurse finden eintägig online einmal im Quartal im Wechsel Freitag/Samstag statt.
  4. In Folge müsst Ihr noch einen Tag an einem Praxiskurs des NLD teilnehmen. Die Kurse finden regional statt.
  5. Hat man die Zertifizierung vom NLD endlich in der Tasche, kann man bei der örtlich zuständigen UDSchB einen Antrag auf Suchgenehmigung für ein Gebiet stellen.
  6. Vor der Begehung Kontakt zur zuständigen Archäologin bzw. zum zuständigen Archäologen aufnehmen, die/der die Betreuung übernimmt.

Hier findet Ihr eine Liste der zuständigen Ansprechpartner.

Generell sind Anträge auf eine Sucherlaubnis im Bereich von Denkmälern und in Wald und auf Archäologischen Denkmalen aussichtslos. Hier bekommt man grundsätzlich keine Genehmigung. Im denkmal.viewer des Denkmalatlas Niedersachsen sind diese verzeichnet.

Hat man nun endlich alle Hürden genommen und alle Genehmigungen eingeholt, sollte man auch die Eigentümerin bzw. den Eigentümer (ggf. die Pächterin bzw. den Pächter) vor der Begehung informieren. Nicht immer sind diese begeistert, wenn man über die frische Aussaat läuft. Mit der Metallsonde geht man am besten zwischen einem Fruchtwechsel auf das Feld und spicht dies vor Ort ab.

Bitte an die Fundmeldungen denken 🙂

Auf der Hompage des NLD sind weitere Informationen zum Thema Sondengänger Zertifizierung zu finden.

Kontakt: Sonden@NLD.Niedersachsen.de