Fundmeldungen

Meldung von archäologischer Funden

Auszug aus dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (ohne Gewähr):

§14 NDSchG: „Wer in der Erde oder im Wasser Sachen oder Spuren findet, bei denen Anlaß zu der Annahme gegeben ist, daß sie Kulturdenkmale sind (Bodenfunde), hat dies unverzüglich einer Denkmalbehörde, der Gemeinde oder einem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege (§ 22) anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Leiter und der Unternehmer der Arbeiten, die zu dem Bodenfund geführt haben, sowie der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks. Die Anzeige eines Pflichtigen befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Bodenfund geführt haben, auf Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Leiter oder den Unternehmer der Arbeiten befreit.“

Die in dem Gesetz geforderte unverzügliche Meldung von Bodenfunden erfordert eine Meldung „ohne schuldhaftes Zögern“. Bei einen besonderen Fund, z.B. einen Schatzfund, sollte eine Meldung noch am selben Tag erfolgen, da „Gefahr im Verzug ist“. Dies meint, dass das Landesamt für Denkmalpflege umgehend eine Rettungsgrabung einleitet, um den Befund zu dokumentieren.

Sollten Sie nur eine Scherbe im Acker finden, besteht wohl keine „Gefahr im Verzug“. Eine Scherbe ist auch kein Kulturdenkmal, auch wenn es auf eines hinweisen könnte. Fragen Sie in der für diese Region zuständigen Institution nach (s.  Ansprechpartner), in welchen Zeitraum Sie die Fundmeldungen sammeln sollen, z.B. im Abstand von drei Monaten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des NLD. Für die Fundmeldung können Sie das PDF-Formular des NLD verwenden. Bitte fügen Sie einer Meldung, möglichst in Form einer E-Mail, auch Fotos der Funde bei.

Wurden Funde mittels GPS einzeln eingemessen, übersenden Sie bitte auch die Messdaten als .kmz-Datei, Excel-Tabelle oder .csv-Tabelle.

Folgende Angaben sind bei einer Fundmeldung am wichtigsten:

  • Wer hat den Fund gemacht? – Angabe Finder + Kontaktdaten
  • Wo ist der Fund gemacht worden? – GPS-Einmessung, .kmz-Datei Google Earth oder Punkt auf die Karte setzen
  • Wann ist der Fund gemacht worden? – Datum, mindestens Angabe des Monats
  • Was ist gefunden worden? – Fundbeschreibung, Digitalfoto des Fundes beifügen
  • Was sind die Fundumstände? – Einzelfund, mehrere Funde zusammen, Ausdehnung der Fundstreuung, vom Acker, aus Baugrube