Gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Die Niedersächsische Landesregierung will das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) ändern. Verfahren sollen einfacher, schneller und günstiger werden. Unter anderem sollen unter § 13 „Erdarbeiten“ nur noch Beauflagungen für die im Verzeichnis aufgeführten Kulturdenkmäler durchgeführt werden. Praktisch bedeutet das: In der Liste der Kulturdenkmäler sind nur Grabhügel, Wallburgen, obertätig nicht mehr sichtbare Burgen, Landwehren eingetragen. Bodendenkmäler wie Siedlungen, Gräberfelder, Erdwerke usw. sind NICHT in dieser Liste aufgeführt. Mit dem neuen Gesetz wird es für die Bodendenkmäler keine Beauflagung mehr im Genehmigungsverfahren geben. Das ist kein Denkmalschutz! Bitte nehmen Sie an der Petition online teil und helfen Sie unser archäologisches Kulturgut zu retten. Hier finden Sie den Link.

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