| vom 16.07.2026 |
![]() FAN-Newsletter Liebe Mitglieder im FAN, wir möchten Euch über eine anstehende Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes informieren. Am Dienstag, den 7. Juli, wurde das Vorhaben über eine Pressemitteilung der Staatskanzlei bekannt gegeben (s.u.). Aktuell sind mehrere Verbände aufgefordert worden, zu der geplanten Denkmalschutz-Novelle Stellung zu beziehen. Die vorgeschlagenen Änderungen hätten für die Archäologie in Niedersachsen, insbesondere für die Bodendenkmale/ Fundstellen, weitreichende Auswirkungen. Geplant ist, Ausgrabungen (Erdarbeiten) auf Objekte aus dem Verzeichnis der Kulturdenkmale zu beschränken. Sollen die archäologischen Fundstellen zukünftig nicht mehr archäologisch untersucht werden? Anbei ein Hinweis auf eine Online-Petition: ![]() Online-Petition „Gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes“ Weitere Informationen zur geplanten Gesetzesänderung u.a. eine ausführliche Begründung und der genaue Wortlaut. https://openpetition.org/rgsjk Reform des Denkmalschutzgesetzes – Weniger Bürokratie, mehr Verantwortung vor Ort Pressemitteilung Staatskanzlei: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/reform-des-denkmalschutzgesetzes-weniger-burokratie-mehr-verantwortung-vor-ort-252299.html Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Novelle soll Verantwortlichkeiten präzisieren und damit die Zielsetzung der Landesregierung umzusetzen, die Verwaltung unter der Überschrift „Einfacher. Schneller. Günstiger“ zu optimieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der konsequenten Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung. Dafür werden bestehende Pflichten der unteren Denkmalschutzbehörden (Kommunen) reduziert. Kulturminister Falko Mohrs: „Wir machen den Denkmalschutz einfacher, schneller und günstiger. In enger Abstimmung mit den Kommunen setzen wir ihren Wunsch nach mehr eigener Verantwortung vor Ort um. Die Novelle stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit, baut Bürokratie ab und sichert zugleich den fachgerechten Umgang mit unserem kulturellen Erbe.“ Unter anderem sieht der Entwurf folgende Vereinfachungen vor: Die unteren Denkmalschutzbehörden sollen bei Maßnahmen von besonderer Bedeutung künftig statt des Niedersächsische Landesamts für Denkmalpflege (NLD) die oberste Denkmalschutzbehörde (MWK) einbeziehen. Die Kriterien für besondere Maßnahmen werden außerdem auf eine sehr kleine Fallgruppe begrenzt. Das stärkt die kommunale Entscheidungskompetenz und beschleunigt Verfahren. Bei Gruppendenkmalen im Sinne des Gesetzes (§ 3 Abs. 3 NDSchG), umgangssprachlich Ensembleschutz genannt, beschränkt sich die Denkmaleigenschaft künftig auf das äußere Erscheinungsbild, soweit es sich nicht um Einzeldenkmale handelt. Die unteren Denkmalschutzbehörden sollen in Zukunft ohne weitere Abstimmung mit dem NLD sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen zur Bodendenkmalpflege eingehalten werden. Erdarbeiten sollen künftig nur noch dann eine denkmalrechtliche Genehmigung erfordern, wenn sie an Stellen durchgeführt werden sollen, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit als Grenze der Erhaltungspflicht auf die öffentliche Hand als Denkmaleigentümerin auszuweiten. Eine Ausnahme bleiben Maßnahmen von besonderer Bedeutung im Sinne des Gesetzes. Darüber hinaus sollen im Zuge des Bundeswehrfördergesetzes Bauvorhaben auch im Denkmalrecht deutlich erleichtert werden, soweit sie unmittelbar der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen. ———– Beste Grüße der FAN-Vorstand Freundeskreis für Archäologie in Niedersachsen e.V. c/o Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Scharnhorststr. 1 30175 Hannover https://freundeskreis-fuer-archaeologie.de |

